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Warum sollten Sie uns im Einzelfall mandatieren?

Natürlich ist es jedem Stiftungsverantwortlichen bewusst, dass außergewöhnliche Geschäftsvorfälle oder unerwartete Nachfragen seitens des Finanzamts oder der Stiftungsaufsicht gesondert geprüft werden sollten.

Im Zweifelsfall sind solche Themen mindestens genauso für den Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer einer Stiftung relevant und bedürfen einer gesonderten Begutachtung bei der Erstellung oder Prüfung des Jahresabschlusses einer Stiftung.

Natürlich kann eine Einzelfallprüfung auch für einen Asset Manager opportun sein. Schließlich besteht vielfach Unsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit einzelner Anlagen oder Anlagestrategien.

Deshalb sollten Sie tätig werden als: