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Einhaltung der Business Judgement Rule

Mit der Reform des Stiftungsrechts ist das Einhalten der Business Judgement Rule für Stiftungsgremien gesetzlich verpflichtend. Gleiches gilt für die jeweiligen Berater einer Stiftung.

Natürlich müssen diese Vorgaben bei der Erstellung bzw. Prüfung des Jahresabschlusses beachtet werden oder aber von Asset Managern bei einer gesetzeskonformen Anlage berücksichtigt werden.

Nur findet dieser haftungsbefreiende Aspekt für die Gremien in der Betreuung einer Stiftung oftmals nicht die notwendige Beachtung. Hier finden Sie unsere Ansatzpunkte für Sie tätig zu werden: