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Asset Manager

Mit der Stiftungsrechtsreform hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Stiftungen in der Vermögensverwaltung relativ frei sind, soweit sie mit der gesetzlichen und den stiftungsintern vorgebenden Anlagezielen konform gehen. So positiv dieser mitunter unbeachtete Aspekt ist, muss die Passgenauigkeit eines Anlagevorschlages im Vorfeld geprüft werden.

Selbst wenn die Prüfung positiv ausfällt, müssen Stiftungsgremien und deren Beratern für die Haftungsfreiheit die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation der entscheidungsrelevanten Aspekte vorlegen können. Sind Sie sicher, dass ihr Anlagevorschlag im konkreten Fall den neuen rechtlichen Anforderungen genügt und sie ihren Stiftungskunden eine  gesetzeskonforme Dokumentation vorlegen können?

Sprechen Sie uns gerne an, inwieweit eine Unterstützung angezeigt ist.