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Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 

Nach § 84a Abs. 2 BGB unterliegen Stiftungsorgane den Regelungen der Business Judgement Rule. Dass die Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung gemäß § 63 AO zu der Erstellung oder Prüfung des Jahresabschlusses gehört, versteht sich von selbst.

Auch die IDW Stellungnahmen für Stiftungen berücksichtigen diesen rechtlich verbindlichen Aspekt. So weist die aktuelle Veröffentlichung zum Prüfungsinhalt darauf hin, dass für die Vermögensanlage ein zu präzisierendes und dokumentierendes auf mehrere Jahre angelegtes Kapitalerhaltungskonzept vorgelegt werden sollte.

Sprechen Sie uns gerne an, inwieweit eine Unterstützung angezeigt ist.