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Stiftungsgremium

Als Stiftungsverantwortlicher müssen Sie neben den spannenden Aktivitäten rund  den Zweck Ihrer Stiftung zahlreiche – oft lästig empfundene – Pflichten erfüllen. Beispielhaft ist die Trias aus der Vermögensverwaltung im Sinne des Gesetzes,  der Finanzbuchhaltung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung sowie die richtige und vollständige Dokumentation dieser gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten.

Positiv ist, dass die Business Judgement Rule konkrete Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert, wie Sie ohne Sorge vor der Haftung agieren können. Oder eventuell besser noch, ob sich zusätzliche Handlungsoptionen für Ihre Stiftung herauskristallisieren. Andererseits empfiehlt sich die Kontrolle des aktuellen Agierens, inwieweit innerhalb des Tagesgeschäfts die Umsetzung und Dokumentation der Vorschriften vollständig berücksichtig wurden.

Sprechen Sie uns gerne an, inwieweit eine Unterstützung angezeigt ist.