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Stiftungsgremien:

Wenn Sie etwas neu in Ihrer Stiftung planen, sei in der Projektgestaltung, dem internen Vorgehen, der Vermögensanlage oder wenn etwas Ungewöhnliches an Sie herangetragen wird, stellt sich die Frage der rechlichen Zulässigkeit. Auch besorgniserregende Nachfragen seitens des Finanzamts oder der Stiftungsaufsicht sollten Sie fachlich prüfen lassen.

Eine Überprüfung der bisherigen Aktivitäten einer Stiftung sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie neu in ein Stiftungsgremium eintreten wollen oder gerade Mitglied eines Stiftungsgremiums geworden sind. Sollte sich herausstellen, dass in der Vergangenheit haftungsrelevante Fehler begangen worden sind, müssen sie diesen nachgehen, um sich nicht selbst schadenersatzpflichtig zu machen.

Sprechen Sie uns gerne an, inwieweit eine Unterstützung angezeigt ist.